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Energieeffizient Sanieren (Bestand)

Was wird gefördert?

Gefördert werden Sanierungsmaßnahmen, mit denen ein Bestandsgebäude (mit Bauantrag vor dem 1.1.1995) die Standards KfW-Effizienzhaus 70 oder KfW-Effizienzhaus 100 erreicht. Hier ist die Vorlage des Gebäude-Energiebedarfsausweises verpflichtend. Alternativ werden auch Einzelmaßnahmen (z.B. neue Fenster – UW max 1,3 W/m2K) oder freie Einzelmaßnahmen-Kombinationen gefördert.

Wer darf die Förderung in Anspruch nehmen?

Privatpersonen (auch Erwerber neu sanierter Wohngebäude), Wohnungsunternehmen, Gemeinden, Landkreise u.a..

Wie wird gefördert?

Zwei Varianten sind verfügbar:
Die Kreditvariante gewährt ein zinsverbilligtes Darlehen mit hohen Tilgungszuschüssen (KfW-Effizienzhaus 70: 12,5 Prozent; KfW-Effizienzhaus 100: 5 Prozent). Der Förderhöchstbetrag pro Wohneinheit beträgt 75.000 Euro.
Die Zuschussvariante ist eine Alternative für Privatpersonen. KfW-Effizienzhaus 70: 17,5 Prozent, KfW-Effizienzhaus 100: 10 Prozent. Einzelmaßnahmen und freie Einzelmaßnahmen-Kombinationen werden mit 5 Prozent bezuschusst.

Wo kann die Förderung beantragt werden?

Der jeweilige Antrag ist vor Beginn des Bauvorhabens bei der Hausbank (Kreditvariante) bzw. bei der KfW (Zuschussvariante) einzubringen: 
- KfW-Programm 151 (KfW-Effizienzhaus 70, 100)
- KfW-Programm 152 (Einzelmaßnahmen / freie Einzelmaßnahmen-Kombinationen)

Mehr Informationen zum Programm und die aktuellen Förderkonditionen gibt es bei der KfW Förderbank unter www.kfw-foerderbank.de.  

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